Bebauungsplanänderung mit Erweiterungsbereich im Ortsteil Bickelsberg.
BPlan-Änderung: ca. 0,4 ha
BPlan-Erweiterung: ca. 0,3 ha
Aufstellungsbeschluß März 2008
Satzungsbeschluß Oktober 2008
Mit der vorliegenden Planung schuf die Stadt Rosenfeld die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die weitere gewerbliche Entwicklung am südlichen Ortsrand im Ortsteil Bickelsberg. Die damals rechtskräftige Plansituation reichte nicht aus, um den dortigen Bedürfnissen und Entwicklungserfordernissen zu genügen.
Im Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wurden eine Nutzungsänderung (von Dorfgebiet in Gewerbegebiet) sowie die Anpassung der Bauweise (von offener in abweichende) und der Grundflächenzahl (von 0,4 auf 0,8) notwendig. Mit der hierbei beabsichtigten Entwicklungsschiene von Baukörpern konnten auch die bisher festgesetzten Baugrenzen nicht mehr eingehalten werden.
Im Zuge dieses Verfahrens war eine Erweiterung zur planungsrechtlichen Absicherung des Bestandes zusätzlich sinnvoll.
Außerhalb des Bebauungsplanes “Breite I“, angrenzend an den südlichen Bereich des Areals sollten die Flächen bis zur Hangkante mit den bereits befestigten Flächen als Bebauungsplanerweiterung mit aufgenommen werden.
Zukunftsorientiert konnte so auch eine mögliche weitere Bebauung vorbereitet werden. Die Stadt Rosenfeld beabsichtigte deshalb, mit der vorliegenden 6. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes “Breite I“, den Gewerbestandort der Firma Jerger Natursteine GmbH in Bickelsberg zu sichern.
Durch die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erhielt das beabsichtigte Vorhaben eine genehmigungsfähige Grundlage.