Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Planareal ca. 7,31 ha
Aufstellungsbeschluss Nov. 2008
Mit der vorliegenden Planung schafft die Stadt Rosenfeld die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Erstellung und Nutzung von Kleingärten sowie für eine Neuordnung des bestehenden Gartenhausgebietes in Rosenfeld.
Eine der kommunalen Zielsetzungen bestand hierbei in einer stärkeren Teilnahme der Bürgerschaft an der demokratischen Willensbildung und als Folge davon einer höheren Zufriedenheit der Bürgerschaft an kommunalen Planungs-, Entwicklungsund Entscheidungsprozessen.
So wurde das Angebot der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung rege angenommen und ergab konstruktive Ergebnisse für die weitere Bearbeitung des Vorentwurfes.
Die Stadt Rosenfeld hatte somit in Absprache mit den betroffenen Bürgern die Rechtsmäßigkeit und Zulässigkeit bestehender Anlagen unter Einhaltung der gültigen Gesetze in diesem Bebauungsplan eingearbeitet.
Auch bezüglich der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange konnten hier schon vorab in einem „Scopingtermin“ die wichtigsten Rahmenbedingungen erläutert werden.
Transparenz und Kooperation stehen in diesem Bebauungsplanverfahren im Vordergrund und sorgen für einen einvernehmlichen Ablauf der einzelnen Verfahrensschritte.